Vor einer Krankheit ist kein Mensch gefeit. Dass bei einer solchen für die Dauer von sechs Wochen kein Arbeitnehmer Lohneinbußen hinnehmen muss, ist Verdienst des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Dieses stellt ein wesentliches Element unserer Sozialsysteme dar. Das Gesetz ist ein Garant für die Einkommenssicherung erkrankter Arbeitnehmer, die gelegentlich bis „zum Äußersten“ in Anspruch genommen wird. Es erstaunt daher nicht, dass die Gehaltsfortzahlung des Öfteren Gegenstand heftiger juristischer Auseinandersetzungen ist, über welche die Arbeitsgerichte urteilen müssen. Insbesondere, wenn die Angestellten ihre Arbeitsunfähigkeit in irgendeiner Weise mitverursacht haben, ist der Gang vor den „Kadi“ quasi vorprogrammiert. ...
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Entgeltfortzahlung Krankheitsfall
Selbst verschuldet - Teil 1.pdf
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