Das Osterwochenende steht kurz vor der Tür. Für fast jeden Arbeitnehmer stellen die Festtage eine willkommene Auszeit von dem Arbeitsalltag dar. Doch warum ist das so? Aus welchem Grund ist am Ostermontag – mit Ausnahme für den Osterhasen – kein Dienst nach Vorschrift angesagt? Warum bietet sich am Karfreitag keine Möglichkeit, tanzen zu gehen? Weshalb finden während der Messe keine öffentlichen Versamm lungen
unter freiem Himmel statt? Aus juristischer Sicht ist die Beantwortung dieser Fragen einfach: Weil es so von dem Gesetz geber geregelt wurde. Ein Blick in das Gesetz erleichtert stets die Rechtsfindung, wie auch in diesem Falle. ...