Im Zuge der Strafverfolgung ist die Polizei befugt, bei Verdächtigen Feststellungen hinsichtlich der Identität zu treffen. Das macht Sinn. Ansonsten wäre eine Aufklärung von Straftaten nahezu unmöglich. Im Rahmen der erkennungsdienstlichen Maßnahmen müssen auf Verlangen die Personalien angegeben oder mitgeführte Ausweispapiere ausgehändigt werden. Bei mangelnder Kooperationsbereitschaft ist die Staatsgewalt zum Einsatz von Zwangsmitteln berechtigt. Dass diese nicht immer auf Gegenliebe stoßen, insbesondere wenn eine härtere Gangart gefahren wird, dürfte klar sein. Nicht selten haben derartige Aktionen ein juristisches Nachspiel, bei dem die Gerichte klären müssen, ob die Diensthandlung noch im grünen Bereich war. ...