Wasser marsch!

Gewisse Bedürfnisse kann man sich nicht so einfach verkneifen. Dastrifft insbesondere bei einer vollen Blase zu, die manchmal in ungünstigen Momenten drücken kann. Doch auch wenn einem die Notdurft unvorbereitet ereilt, bedeutet dies nicht, dass man sich ungeniert in aller Öffentlichkeit Erleichterung verschaffen darf. Das sog. „Wildpinkeln“ scheint insbesondere in der feuchtfröhlichen Faschingszeit eine häufig auftretende Erscheinung zu sein, in der offensichtlich – ohne Verluste – sämtliche Schleusen geöffnet werden. Was für den Karnevalsprinz bei dem Umzug tabu ist, muss natürlich auch für den Blaublüter hinter dem türkischen Pavillon auf dem EXPOGelände gelten: Urinieren oder gar Fäkieren in der Öffentlichkeit ist nicht nur standeswidrig, sondern in der Regel auch verboten. Zu welchen rechtlichen Konsequenzen diese Unsitte führen kann, sind sich nur die wenigsten im Klaren. ...

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