Grober Unfug

Der Mensch hat von Natur aus das Bedürfnis, seine Ideen und Überzeugungen durchzusetzen. Bei dem einen oder anderen Zeitgenossen ist dieser Drang etwas ausgeprägter. Grund genug, dass sich jede Gesellschaft ein Mindestmaß an Regeln gibt, um die Gemeinschaftsordnung zu erhalten. Um das Gemeinwohl zu schützen, hat der Gesetzgeber unter anderem die Belästigung der Allgemeinheit gemäß § 118 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geschaffen. Hiernach handelt ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Was darunter zu verstehen ist, ist wenig konkret geregelt. Die Justiz musste daher bereits in zahlreichen Verfahren bestimmen, was unter einer grob ungehörigen Handlung zu subsumieren ist. ...

Grober Unfug
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