Jede Person darf in der Regel selbst darüber entscheiden, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihr veröffentlicht werden. Da das Internet natürlich keinen rechtsfreien Raum darstellt, gilt dieser Grundsatz auch im World Wide Web. Das Recht am eigenen Bild folgt aus dem Kunsturheberrechtsgesetz. Dieses wurde im Jahre 1907 verabschiedet, nachdem zwei Fotografen den verstorbenen Reichskanzler Otto von Bismarck heimlich auf seinem Sterbebett fotografiert und die Bilder in Umlauf gebracht hatten. Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Fotos grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Nur im Ausnahmefall kann auf eine solche verzichtet werden. ...