Alle Staatsgewalt geht nach dem Grundgesetz vom Volke aus. Sie wird von diesem in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Im Rahmen der Strafgerichtsbarkeit wird der Bürger daher auch bei der Entscheidungsfindung einbezogen, indem teilweise ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen, eingesetzt werden. Das Schöffenamt ist quasi ein Grundstein unserer Gesellschaft, welches sehr viel Verantwortung mit sich bringt. Dieser Bürde scheint nicht jeder gewachsen zu sein, so dass „Fehltritte“ der ehrenamtlichen Richter gelegentlich juristisch aufgearbeitet werden müssen. ...