Mehr Rechte für Väter

Zuletzt hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für großes Aufsehen gesorgt. Die Verfassungsrichter haben die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Nach der derzeitigen Gesetzeslage wird das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind allein der „Gebärerin“ übertragen. Der Erzeuger war somit außen vor und konnte nur mit Zustimmung der Kindesmutter entweder das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht erhalten. Lehnte die Berechtigte dies ab, hatte der Besagte keine Möglichkeit, das Familiengericht anzurufen, um beispielsweise auch über die Erziehung, die Ausbildung oder die Religion des Sprosses mitreden zu können. ...

Mehr Rechte für Väter
Heberer_Kolumne_3510neu-3.pdf
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