Knöllchen mit Folgen

Im Mittelalter war es möglich, zahlungsunfähige oder –unwillige Personen in den sog. Schuldenturm werfen zu lassen. Dabei war es üblich, dass die Gläubiger ihre „Pappenheimer“ so lange einsitzen lassen konnten, bis diese bereit waren, ihre Schuld zu begleichen. Eine durchaus effektive Praxis, so dass man mit der Zeit auch dazu überging, diejenigen einzusperren, die ihre Geldstrafen nicht zahlten. Diese düstere Epoche haben wir zwar weit hinter uns gelassen, so dass der Schuldenturm längst ausgedient hat. Doch hat der Gesetzgeber an den damaligen Praktiken durchaus Gefallen gefunden. Anders ist es nicht zu erklären, dass heutzutage Geldbußen im Rahmen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten durch die sog. Erzwingungshaft beigetrieben werden können. ...

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